Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - IX B 84/17

Gesetze: FGO § 51 Abs 1 S 1, FGO § 78 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 155, GG Art 101 Abs 1 S 2, GG Art 103 Abs 1, ZPO § 42 , ZPO § 44 Abs 2, ZPO § 44 Abs 3, ZPO § 227 Abs 1

Nichtzulassungsbeschwerde: Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung - Ablehnung einer Besetzungsrüge

Leitsatz

1. Voraussetzung für eine Terminsverlegung ist, dass hierfür erhebliche Gründe vorliegen, die auf Verlangen des Vorsitzenden glaubhaft zu machen sind.

2. Eine Besetzungsrüge kann nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich war.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.040917.IXB84.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1619 Nr. 12
VAAAG-60386

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank