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BGH Urteil v. - VIII ZR 271/16

Gesetze: § 14 Abs 1 BGB, § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB, § 434 Abs 1 S 3 BGB, § 444 BGB, § 474 Abs 1 BGB

Gebrauchtwagenkauf über eine Internet-Verkaufsplattform: Ausschluss der Haftung des Verkäufers für das Fehlen der nach öffentlichen Äußerungen zu erwartenden Beschaffenheit; Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerhandeln

Leitsatz

1. Der Verkäufer kann im Hinblick auf die in § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB getroffene gesetzgeberische Wertung grundsätzlich seine Haftung nicht nur für das Fehlen einer üblichen und vom Käufer zu erwartenden Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB), sondern auch für das Fehlen von Eigenschaften ausschließen, deren Vorhandensein der Käufer nach den vom Verkäufer abgegebenen öffentlichen Äußerungen berechtigterweise erwarten kann (im Anschluss an , NJW 2017, 150 Rn. 14).

2. Für die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerhandeln ist grundsätzlich die objektiv zu bestimmende Zweckrichtung des Rechtsgeschäfts entscheidend (im Anschluss an , BGHZ 162, 253, 256 f.; Urteil vom , III ZR 295/06, NJW 2008, 435 Rn. 6 f.; , NJW 2017, 874 Rn. 32, und vom , C-110/14, ZIP 2015, 1882 Rn. 16 ff., insb. Rn. 21). Dabei kommt es maßgeblich auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles, insbesondere das Verhalten der Parteien bei Vertragsschluss an. In bestimmten Fällen kann es allerdings auch ausreichen, dass dem Käufer vor oder bei Vertragsschluss der Eindruck vermittelt wird, er erwerbe die Kaufsache von einem Unternehmer (im Anschluss an , aaO Rn. 34 - 45).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:270917UVIIIZR271.16.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2625 Nr. 45
BB 2017 S. 2767 Nr. 47
NJW 2017 S. 9 Nr. 50
NJW 2018 S. 146 Nr. 3
WM 2018 S. 1474 Nr. 31
ZIP 2017 S. 2153 Nr. 45
ZIP 2017 S. 85 Nr. 44
FAAAG-60481

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