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BSG Urteil v. - B 3 KR 16/16 R

Gesetze: § 129 Abs 2 SGB 5, § 129 Abs 5 SGB 5, § 31 S 1 SGB 10, § 54 Abs 5 SGG

Krankenversicherung - Krankenkasse - Apotheker - Geltendmachung einer Vertragsstrafe wegen Pflichtverstoß im Wege einer Leistungsklage und nicht durch Verwaltungsakt

Leitsatz

Krankenkassen haben auf Pflichtverstöße gestützte rahmenvertraglich vorgesehene Vertragsstrafen gegenüber Apothekern wegen Fehlens eines Subordinationsverhältnisses zwischen den Rahmenvertragspartnern im Wege einer Leistungsklage und nicht durch Verwaltungsakt geltend zu machen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:290617UB3KR1616R0

Fundstelle(n):
PAAAG-60605

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