Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - I ZB 39/16

Gesetze: § 3 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 50 MarkenG, § 107 Abs 1 MarkenG, § 112 Abs 1 MarkenG, § 115 Abs 1 MarkenG, Art 6quienquies Abschn B S 1 Nr 2 PVÜ

Entziehung des Schutzes für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke in Form einer Ware; Auswirkungen des Vertriebs einer Ware auf die Branchenüblichkeit einer Warenform - Schokoladenstäbchen III

Leitsatz

Schokoladenstäbchen III

1. Bei der Prüfung, ob eine dreidimensionale Marke, die in der Form einer Ware besteht, Unterscheidungskraft aufweist, weil ihre Gestaltung erheblich von der Norm oder Branchenüblichkeit abweicht, ist auf ihren Gesamteindruck abzustellen.

2. Die Frage, ob der Vertrieb einer Ware Auswirkungen darauf hat, ob und in welcher Weise der Verkehr eine Warenform im Zeitpunkt der Markenanmeldung oder der Schutzerstreckung als branchenüblich ansieht, ist nach den gesamten Gegebenheiten des betroffenen Marktsegments - etwa den dort bestehenden Marktanteilen, den erzielten Umsätzen, der räumlichen und zeitlichen Ausdehnung des Vertriebs und sonstigen Vertriebsumständen - zu beantworten.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:060417BIZB39.16.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2625 Nr. 45
AAAAG-60675

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank