Wettbewerbsverstoß: Vorenthalten einer wesentliche Information bei einem über das Internet erfolgenden Angebot eines Preisvergleichs für Bestattungsdienstleistungen - Preisportal
Leitsatz
Preisportal
Bei dem über das Internet erfolgenden Angebot eines Preisvergleichs für Bestattungsdienstleistungen ist die Information darüber, dass der Preisvergleich nur solche Anbieter erfasst, die sich gegenüber dem Anbieter des Vergleichsportals für den Fall eines Vertragsabschlusses zur Zahlung einer Provision verpflichtet haben, eine wesentliche Information im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2017:270417UIZR55.16.0
Fundstelle(n): BB 2017 S. 1025 Nr. 19 BB 2017 S. 2641 Nr. 45 DB 2017 S. 14 Nr. 18 DB 2017 S. 2670 Nr. 45 ZIP 2017 S. 35 Nr. 18 ZIP 2018 S. 448 Nr. 9 KAAAG-60676