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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 R 4792/15

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der rückwirkenden Feststellung der Versicherungspflicht bis auf weiteres ist der Auffangstreitwert anzusetzen. Dies gilt auch dann wenn der Bescheid im Widerspruchsverfahren mit einem weiteren Bescheid wieder aufgehoben wird.

Fundstelle(n):
VAAAG-60749

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