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LSG Bayern Urteil v. - L 10 AL 67/17

Leitsatz

Leitsatz:

1. Für den Bemessungszeitraum kommt es - anders als für den Bemessungsrahmen - auf die Beendigung des leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses und nicht auf die des Arbeitsverhältnisses im beitragsrechtlichen Sinne an.

2. Zeiten der unwiderruflichen Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung zählen deshalb nicht zum Bemessungszeitraum.

Fundstelle(n):
UAAAG-60758

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