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BAG Urteil v. - 6 AZR 474/16

Gesetze: BAT-O, § 101 Abs 2 S 1 ArbGG, § 101 Abs 2 S 2 ArbGG, § 101 Abs 2 S 3 ArbGG, § 1 TVG, § 4 Abs 3 TVG, § 55 Nr 4 Abs 5 S 1 TVöD BT-V

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Leitsatz

Wird ein Hauptantrag durch das Landesarbeitsgericht abgewiesen und nach einem Hilfsantrag erkannt, setzt eine Entscheidung über den Hauptantrag im Revisionsverfahren voraus, dass der durch die Abweisung dieses Antrags beschwerte Kläger die Revision oder Anschlussrevision verfolgt. Legt nur der Beklagte Revision ein, erwächst die Abweisung des Hauptantrags in Rechtskraft.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:200917.U.6AZR474.16.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 805 Nr. 11
WAAAG-60834

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