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EuGH Urteil v. - C-90/16

Gesetze: RL 2006/112/EG Art 132 Abs 1 Buchst m

Turnier-Bridge kein Sport im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie

Leitsatz

Art. 132 Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass eine Tätigkeit wie Duplicate-Bridge, die durch eine unbedeutend erscheinende körperliche Komponente gekennzeichnet ist, nicht unter den Begriff „Sport“ im Sinne dieser Bestimmung fällt.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2017:814

Fundstelle(n):
SAAAG-61265

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