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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 7 AS 1152/16

Die Beteiligten streiten um die Aufhebung und Erstattung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II iHv 3.667,30 EUR für den Zeitraum vom 01.01.2005 bis zum 30.04.2007.

Fundstelle(n):
HAAAG-61354

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