Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - X R 45/16

Gesetze: AO § 129, AO § 173 Abs 1 Nr 2, AO § 174 Abs 3, EStG 2009 § 11 Abs 2 S 2, UStG 2005 § 18 Abs 4 S 1

Bescheidkorrektur bei Nichtberücksichtigung einer Umsatzsteuervorauszahlung als Betriebsausgabe im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit

Leitsatz

1. Die Nichtbeachtung des Abflussprinzips (§ 11 Abs. 2 Satz 2 EStG) durch den steuerlichen Berater stellt einen Beratungsfehler dar und begründet daher regelmäßig ein --dem Mandanten zurechenbares-- "grobes Verschulden" i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO.

2. Das Tatbestandsmerkmal "Annahme" in § 174 Abs. 3 AO setzt einen kognitiven Prozess bei dem tätig gewordenen Finanzamtsmitarbeiter voraus. Die rein mechanische Übernahme von Erklärungsfehlern des Steuerpflichtigen bzw. seines Beraters genügt insoweit nicht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:U.170517.XR45.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 10 Nr. 1
HFR 2018 S. 101 Nr. 2
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2017 S. 934
DAAAG-61377

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank