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BFH Beschluss v. - XI B 24/17

Gesetze: UStG 2005 § 2 Abs 1 S 3, UStG 2005 § 2 Abs 3 S 1, EGRL 112/2006 Art 2 , EGRL 112/2006 Art 9 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 118 Abs 2, UStG 2005 § 15 Abs 1 S 1 Nr 1

Vorsteuerabzug einer Gemeinde bei Verpachtung von Schulmensa und Freibad - Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

Leitsatz

Bei der Verpachtung von Schulmensa und Freibad kann von einer Tätigkeit einer Gemeinde zur Erzielung von Einnahmen auch dann auszugehen sein, wenn die Gemeinde eine die jeweilige Pacht übersteigende Verwaltungskostenpauschale (Mensa) bzw. Betriebskostenzuschüsse (Freibad) an die Pächter leistet.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.180717.XIB24.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 60 Nr. 1
HFR 2017 S. 1151 Nr. 12
NAAAG-61378

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