Nachhaltigkeit bei gewerblichem Forderungskäufer - Ermittlung des wirklichen Klagebegehrens durch das Gericht - Anwendung des § 68 FGO auf wiederholende Verfügungen
Leitsatz
Ein Forderungskäufer ist jedenfalls dann nicht gewerblich tätig, wenn er mehrere Forderungen nebst Sicherheiten in einem einzigen Vertrag erwirbt und keine Wiederholungsabsicht festgestellt werden kann. Denn in diesem Fall fehlt es schon an der Nachhaltigkeit seiner Tätigkeit.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:U.140917.IVR34.15.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2018 S. 24 Nr. 1 HFR 2018 S. 122 Nr. 2 StuB-Bilanzreport Nr. 23/2017 S. 927 SAAAG-61385