Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - XI ZR 564/15

Gesetze: § 242 BGB, § 355 Abs 1 S 2 BGB vom , § 355 Abs 2 S 1 BGB vom , § 355 Abs 3 BGB vom , § 495 Abs 1 BGB, Art 245 Nr 1 BGBEG, § 14 Abs 1 BGB-InfoV vom , § 14 Abs 3 BGB-InfoV vom , § 14 Abs 4 Anl 2 BGB-InfoV vom

Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Verbraucherdarlehensverträgen: Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsanschrift; Zusatz einer Fußnote; Abweichung von der Musterwiderrufsbelehrung; rechtsmissbräuchliche Ausübung und Verwirkung des Widerrufsrechts

Leitsatz

1. Die Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsanschrift genügte auch nach Einführung des § 14 Abs. 4 BGB-InfoV in der bis zum geltenden Fassung den gesetzlichen Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht (Fortführung , WM 2002, 1352, 1353 f.).

2. Zu einer Fußnote mit dem Fußnotentext "Bitte Frist im Einzelfall prüfen" nach der Angabe "zwei Wochen".

3. Zu den Grenzen der Bearbeitung des Musters für die Widerrufsbelehrung im Hinblick auf den Erhalt der Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der bis zum geltenden Fassung.

4. Zur rechtsmissbräuchlichen Ausübung und zur Verwirkung des Widerrufsrechts bei laufenden Verbraucherdarlehensverträgen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:120716UXIZR564.15.0

Fundstelle(n):
MAAAG-61403

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank