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BGH Urteil v. - I ZR 106/15

Gesetze: § 13 UrhWahrnG, § 13a UrhWahrnG, § 14 UrhWahrnG, § 15 UrhWahrnG, § 16 UrhWahrnG, § 53 Abs 1 UrhG, § 53 Abs 2 UrhG, § 53 Abs 3 UrhG, § 54 Abs 1 UrhG, § 54a Abs 1 UrhG, § 54b Abs 1 UrhG

Urheberrechtsabgabe: Wirksamkeit einer rückwirkenden Festlegung von Vergütungstarifen für Speicherkarten durch Verwertungsgesellschaften; Vergütungsanspruch kraft Gesetzes

Tatbestand

Die Klägerin ist ein Zusammenschluss deutscher Verwertungsgesellschaften, der ihre Gesellschafter das Inkasso der von ihnen wahrgenommenen Ansprüche der Urheber und Leistungsschutzberechtigten auf Zahlung einer Vergütung für Vervielfältigungen nach § 54 Abs. 1, § 54b Abs. 1 UrhG übertragen haben. Die Beklagte hat im Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009 insgesamt 3.448.172 Speicherkarten hergestellt und importiert und in Deutschland veräußert oder in Verkehr gebracht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:160317UIZR106.15.0

Fundstelle(n):
AAAAG-61660

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