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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 EG 4105/16

Leitsatz

Leitsatz:

Entschädigungen nach § 5 des baden-württembergischen Abgeordnetengesetzes (AbgG) sind sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 4 EStG. Sie werden deshalb bei der Bemessung des Elterngeldes nicht berücksichtigt.

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 1131 Nr. 22
SAAAG-61881

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