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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 KR 3414/17 ER-B

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Anspruch auf Versorgung mit Cannabisblüten nach § 31 Abs. 6 SGB V setzt eine vertragsärztliche Verordnung voraus. Ein Privatrezept genügt selbst dann nicht, wenn es die Anforderungen an ein Betäubungsmittelrezept erfüllt.

Fundstelle(n):
MAAAG-61883

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