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OLG Rostock Beschluss v. - 2 U 20/13

Leitsatz

Leitsatz:

Die Höhe der in jedem Fall zu zahlenden Kosten der Endreinigung einer Ferienwohnung hängt nicht von Kriterien ab, die der Verbraucher im Einzelfall selbst bestimmen muss. Bei Preisangaben sind diese Kosten daher in den Endpreis mit einzurechnen. Im Hinblick auf die Preisklarheit kann auf die Darstellung des gesamten Endpreises auch nicht deshalb verzichtet werden, weil die Darstellung ohne Endreinigungskosten auf den ersten Blick einfacher ist.

Fundstelle(n):
UAAAG-61944

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