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BGH Urteil v. - I ZR 231/14

Gesetze: § 5a Abs 3 UWG, § 5a Abs 5 Nr 1 UWG, Art 7 Abs 1 EGRL 29/2005, Art 7 Abs 3 EGRL 29/2005, Art 7 Abs 4 Buchst b EGRL 29/2005

Wettbewerbsverstoß: Aufrufen eines Verkaufsportals im Internet als geschäftliche Entscheidung; räumliche oder zeitliche Beschränkungen des Kommunikationsmittels; Erforderlichkeit einer Einzelfallprüfung im Hinblick auf das Vorenthalten einer wesentlichen Information im Rahmen einer Aufforderung zum Kauf - MeinPaket.de II

Leitsatz

Mein Paket.de II

1. Das Aufrufen eines Verkaufsportals im Internet ist eine geschäftliche Entscheidung im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG.

2. Räumliche oder zeitliche Beschränkungen des Kommunikationsmittels im Sinne von § 5a Abs. 5 Nr. 1 UWG sind nicht erst dann anzunehmen, wenn es objektiv unmöglich ist, die fraglichen Angaben schon bei der Aufforderung zum Kauf zu machen.

3. Für die Frage, welche Informationen der Unternehmer im Rahmen einer Aufforderung zum Kauf erteilen muss, ist eine Prüfung des Einzelfalls erforderlich, bei der es einerseits auf die vom Unternehmer gewählte Gestaltung des Werbemittels und den Umfang der insgesamt erforderlichen Angaben ankommt, und andererseits die Entscheidung des Gesetzgebers zu beachten ist, bestimmte Angaben als wesentlich anzusehen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:140917UIZR231.14.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2754 Nr. 47
DB 2018 S. 761 Nr. 13
NAAAG-61994

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