1. NV: Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist im Wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung.
2. NV: Bei verschiedenen, wirtschaftlich eigenständigen Betätigungen ist die Gewinnerzielungsabsicht im Wege der Segmentierung gesondert für die jeweilige Betätigung zu prüfen.
3. NV: Im Hobbybereich erlaubt eine objektiv negative Gewinnprognose einen, wenn auch widerlegbaren, Schluss auf das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht.
4. NV: Außerhalb des Hobbybereichs bedarf es zusätzlicher An-haltspunkte dafür, dass die Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hingenommen werden. An deren Feststellung sind keine hohen Anforderungen zu stellen; die Feststellung ist aber nicht gänzlich entbehrlich.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:U.230817.XR27.16.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2018 S. 36 Nr. 1 GStB 2018 S. 9 Nr. 3 HFR 2018 S. 209 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 47/2017 S. 3554 OAAAG-62059