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BFH Beschluss v. - XI B 57/17

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;

Fortbildung zur „Führungskraft Handel“ nicht mehr Teil der Erstausbildung

Leitsatz

NV: Eine Fortbildung zur „Führungskraft Handel“ ist nicht mehr Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn zwischen dem angeblichen vorherigen Ausbildungsabschnitt und der Fortbildung ein Zeitraum von zwei Jahren liegt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.290817.XIB57.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 22 Nr. 1
VAAAG-62061

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