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BFH Urteil v. - IV R 7/14

Gesetze: EStG a.F. § 2a Abs. 3; EStG a.F. § 15a Abs. 4; AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1;

Inhaltsadressat eines Bescheids zur Feststellung verrechenbarer Verluste im Rahmen des § 2a Abs. 3 EStG a.F.

Leitsatz

NV: Inhaltsadressat eines Bescheids, mit dem im Rahmen der Feststellung der zum Verlustausgleich heranziehbaren Einkünfte i.S. des § 2a Abs. 3 EStG a.F. verrechenbare Verluste nach § 15a Abs. 4 EStG festgestellt werden, kann nur der Gesellschafter sein, dem die betreffenden Verluste zuzurechnen sind.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:U.030817.IVR7.14.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 31 Nr. 1
IStR 2018 S. 35 Nr. 1
ZAAAG-62064

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