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BFH Urteil v. - V R 61/16

Gesetze: UStG § 3 Abs. 1 und 9; MwStSystRL Art. 14 Abs. 1 und Art. 24 Abs. 1; MwStVO Art. 6;

Steuersatz für Leistungen einer Krankenhauscafeteria

Leitsatz

NV: Die Bereitstellung von Mobiliar ist bei der Prüfung des anzuwendenden Steuersatzes nicht als Dienstleistungselement zu berücksichtigen, wenn es nicht ausschließlich dazu bestimmt ist, den Verzehr von Lebensmitteln zu erleichtern, sondern möblierte Bereiche zugleich z.B. auch als Warteraum und Treffpunkt dienen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:U.030817.VR61.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 63 Nr. 1
DStR 2017 S. 8 Nr. 46
GStB 2018 S. 6 Nr. 2
KÖSDI 2017 S. 20559 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2018 S. 193
UVR 2018 S. 69 Nr. 3
TAAAG-62066

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