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Gewerbesteuerliche Behandlung von Schachteldividenden im Organkreis
Anwendung des BFH-Urteil I R 39/14 in den sog. Aufwandsfällen
In der aktualisierten Fassung der Kurzinformation Gewerbesteuer Nr. 11/2015 habe ich Sie um Zurückstellung der abschließenden Bearbeitung solcher Fälle gebeten, in denen bei einer Organgesellschaft Betriebsausgaben angefallen sind, die in unmittelbaren Zusammenhang zu Schachteldividenden stehen. Siehe hierzu auch Punkt 2.1.1. der Niederschrift über die KSt-Arbeitsbesprechung 2017.
Nach nunmehrigem Abschluss der Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder können die Fälle entsprechend den nachfolgenden Ausführungen abschließend bearbeitet werden.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit zunächst ein Blick auf die bisherige Sachbehandlung durch die Finanzverwaltung:
Sachverhalt:
Die OG-GmbH bezieht eine Schachteldividende von 10.000 und hat Finanzierungskosten von 4.000 aus dem Erwerb der Schachtelbeteiligung. Der Freibetrag nach § 8 Nr. 1 GewStG i. H. v. 100.000 ist bereits durch anderweitige Aufwendungen i. S. v. § 8 Nr. 1 GewStG verbraucht worden. Der Organträger ist ebenfalls eine Kapitalgesellschaft (OT-GmbH).
Einkommens- und Gewerbeertragsermittlung der OG-GmbH
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewinn (10.000 – 4.000) | 6.000 |
Einkommen (Zurechnung OT-GmbH) | 6.000 |
Wegen der sog. Bruttomethode nach § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG erfolgt auf der Ebene der Organgesellschaf...