Rückübereignungsanspruch des Wohnungseigentumsverkäufers in der Insolvenz des Erwerbers: Leistungsverweigerungsrecht des Insolvenzverwalters wegen Insolvenzanfechtung des Erwerbsgeschäfts
Leitsatz
1. Ein in einem Grundstückskaufvertrag zugunsten des Verkäufers vereinbartes Rücktrittsrecht für den Insolvenzfall ist nicht gläubigerbenachteiligend, wenn das Rücktrittsrecht von vornherein Bestandteil des gegenseitigen Vertrags ist, der Schuldner Rechte an der Sache ausschließlich aufgrund dieses Vertrags erworben hat, die Rücktrittsklausel den Berechtigten in den Stand setzt, einen Zugriff der Gläubiger auf die Sache jederzeit abwehren zu können, und die Rücktrittsklausel freie Verfügungen des Schuldners zugunsten einzelner Gläubiger ausschließt.
2. Die Verpflichtung des Schuldners in einem Grundstückskaufvertrag zur unentgeltlichen Rückübertragung im Fall des Rücktritts ist gläubigerbenachteiligend. Der Verwalter kann in diesem Fall verlangen, dass die Masse so gestellt wird, wie wenn dem Schuldner die gesetzlichen Ansprüche aus dem Rückgewährschuldverhältnis zustünden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2017:121017UIXZR288.14.0
Fundstelle(n): BB 2017 S. 2818 Nr. 48 DB 2017 S. 2921 Nr. 49 DNotZ 2018 S. 365 Nr. 5 DStR 2017 S. 12 Nr. 49 NJW 2017 S. 10 Nr. 49 NJW-RR 2018 S. 48 Nr. 1 WM 2017 S. 2274 Nr. 47 ZIP 2017 S. 2267 Nr. 47 YAAAG-62235