(Verzugszinsen - öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag - analoge Anwendung des § 288 BGB - Nichtanwendbarkeit des § 61 S 2 SGB 10 - kein Zinsanspruch gem § 44 SGB 1 - Anspruch eines Krankenhausträgers gegen einen Unfallversicherungsträger auf Verzugszinsen - Behandlungskosten)
Leitsatz
Die Verzinsung des Anspruchs eines Krankenhauses gegen den Unfallversicherungsträger auf Bezahlung von Behandlungskosten eines Versicherten aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag bestimmt sich nach den Vorschriften des BGB.