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BSG Urteil v. - B 2 U 13/15 R

Gesetze: § 44 SGB 1, § 11 SGB 1, § 38 SGB 1, § 61 S 2 SGB 10, § 677 BGB, § 683 BGB, § 241 BGB, § 256 BGB, § 288 Abs 1 BGB

(Verzugszinsen - öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag - analoge Anwendung des § 288 BGB - Nichtanwendbarkeit des § 61 S 2 SGB 10 - kein Zinsanspruch gem § 44 SGB 1 - Anspruch eines Krankenhausträgers gegen einen Unfallversicherungsträger auf Verzugszinsen - Behandlungskosten)

Leitsatz

Die Verzinsung des Anspruchs eines Krankenhauses gegen den Unfallversicherungsträger auf Bezahlung von Behandlungskosten eines Versicherten aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag bestimmt sich nach den Vorschriften des BGB.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:270617UB2U1315R0

Fundstelle(n):
XAAAG-62244

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