Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Ausbildungsvergütung - Jugendhilfeleistung - Übernahme der Kosten durch Jugendhilfeträger - Feststellung des Leistungsanspruchs des Jugendhilfeträgers - gleichartige Sozialleistung - Vorrang-Nachrang-Regelung
Leitsatz
Erhält eine behinderte Jugendliche während ihrer Berufsausbildung eine Vergütung, ist diese als anrechenbares Einkommen bei der Berufsausbildungsbeihilfe auch dann zu berücksichtigen, wenn der Jugendhilfeträger dem Ausbildungsbetrieb die Kosten hierfür erstattet.