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EuGH Urteil v. - C-374/16 und C-375/16

Gesetze: UStG § 14 Abs 4 S 1 Nr 1, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, AO § 163, AO § 227, RL 2006/112/EG Art 168 Buchst a, RL 2006/112/EG Art 178 Buchst a, RL 2006/112/EG Art 226 Nr 5, UStG § 18

Vorsteuern aus Briefkastenrechnungen: Obligatorische Rechnungsangaben – Schutzwürdiges Vertrauen des Steuerpflichtigen in das Vorliegen der Voraussetzungen des Rechts auf Vorsteuerabzug

Leitsatz

Art. 168 Buchst. a und Art. 178 Buchst. a in Verbindung mit Art. 226 Nr. 5 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, die die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug davon abhängig macht, dass in der Rechnung die Anschrift angegeben ist, unter der der Rechnungsaussteller seine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2017:867

Fundstelle(n):
ZAAAG-62440

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