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BAG Urteil v. - 8 AZR 402/15

Gesetze: § 15 Abs 4 S 2 AGG, § 3 Abs 2 AGG

Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG

Leitsatz

Eine "Ablehnung durch den Arbeitgeber" iSv. § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG setzt eine auf den Beschäftigten bezogene ausdrückliche oder konkludente Erklärung des Arbeitgebers voraus, aus der sich für den Beschäftigten aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers eindeutig ergibt, dass seine Bewerbung keine Aussicht (mehr) auf Erfolg hat. Ein Schweigen oder sonstiges Untätigbleiben des Arbeitgebers reicht grundsätzlich nicht aus, um die Frist des § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG in Lauf zu setzen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:290617.U.8AZR402.15.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2931 Nr. 49
BB 2018 S. 186 Nr. 4
DB 2017 S. 7 Nr. 48
DStR 2017 S. 12 Nr. 51
ZIP 2017 S. 2496 Nr. 51
RAAAG-62580

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