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BGH Urteil v. - IX ZR 79/16

Gesetze: § 1191 BGB, § 115 ZVG

Grundstückserwerb in der Zwangsversteigerung: Erhebung von Einreden aus dem Sicherungsvertrag bei Inanspruchnahme des Erwerbers aus der Grundschuld

Leitsatz

Wird der Erwerber eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks aus der Grundschuld in Anspruch genommen, ist er nicht befugt, Einreden aus dem Sicherungsvertrag zu erheben, wenn der Rückgewähranspruch nicht auf ihn übertragen worden ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:191017UIXZR79.16.0

Fundstelle(n):
DNotZ 2018 S. 375 Nr. 5
NJW 2017 S. 8 Nr. 49
NJW-RR 2018 S. 593 Nr. 10
WM 2017 S. 2299 Nr. 48
ZIP 2017 S. 2395 Nr. 50
LAAAG-62582

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