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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 KR 817/17

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zu den beitragspflichtigen Einnahmen gehören bei Mitgliedern in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) auch die Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage.

2. Die Krankenkasse ist berechtigt, die Beiträge aus diesem Arbeitseinkommen durch Verwaltungsakt festzusetzen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DAAAG-62644

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