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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 SO 1320/17

Leitsatz

Leitsatz:

Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 1 SGB XII können auch Schenkungsrückforderungsansprüche nach § 528 Abs. 1 BGB sein. Unternimmt der Schenker keine Rückforderungsbemühungen, kann er sich nicht darauf berufen, es würde sich bei dem Schenkungsrückforderungsanspruch nicht um bereite Mittel handeln.

Fundstelle(n):
XAAAG-62646

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