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Umsatzsteuer;§ 33 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) – Rechnungen über Kleinbeträge
Anpassung durch Artikel 5 des Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz), BGBl I S. 2143
Durch Artikel 5 des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes ist die Grenze des § 33 UStDV für Kleinbetragsrechnungen von 150 EUR auf 250 EUR erhöht worden. Die Änderung ist nach Artikel 9 Absatz 2 des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes rückwirkend zum in Kraft getreten.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das ; BStBl 2017 I S. 1517, geändert worden ist, wie folgt geändert:
In den Abschnitten 14.6 Abs. 1 Satz 1, 15.4 Abs. 1 sowie 18.14 Abs. 3 Nummer 1 wird die Angabe „150 €” jeweils durch die Angabe „250 €” ersetzt.
Die Änderungen sind auf alle ab ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen anzuwenden.