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BGH Beschluss v. - VII ZB 53/14

Gesetze: § 850d Abs 1 S 2 Halbs 1 ZPO, § 850k Abs 3 ZPO

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Absehen von der Bezifferung des pfändungsfreien Betrags auf dem Pfändungsschutzkonto

Leitsatz

In einem Beschluss gemäß § 850k Abs. 3 ZPO kann eine Bezifferung des pfändungsfreien Betrags unterbleiben, wenn dies erforderlich ist, um eine gleichmäßige Befriedigung des Gläubigers und gleichrangiger weiterer Unterhaltsberechtigter zu erreichen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:111017BVIIZB53.14.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 555 Nr. 8
WM 2017 S. 2317 Nr. 48
QAAAG-63120

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