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BGH Beschluss v. - VGS 1/16

Gesetze: § 253 Abs 2 BGB, § 847 BGB vom , § 132 Abs 2 GVG, § 132 Abs 4 GVG

Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld

Leitsatz

Bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld nach § 253 Abs. 2 BGB (vormals § 847 BGB a.F.) können alle Umstände des Falles berücksichtigt werden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten können dabei nicht von vornherein ausgeschlossen werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:160916BVGS1.16.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 9 Nr. 6
UAAAG-63123

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