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FG Köln Urteil v. - 1 K 1638/14

Gesetze: AO § 171 Abs 3, EStG § 46 Abs 2 Nr 8, AO § 169 Abs 2 Nr 2

Verfahren/Einkommensteuer

Fristwahrender Einwurf einer Steuererklärung beim unzuständigen Finanzamt

Leitsatz

Der Einwurf einer Steuererklärung (hier eines Antrags auf Veranlagung zur ESt nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG) am letzten Tag der Antragsfrist ist auch dann fristwahrend und führt zur Ablaufhemmung des § 171 Abs. 3 AO, wenn die Erklärung bei einem unzuständigen Finanzamt abgegeben wird.

Fundstelle(n):
KAAAG-63281

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