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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 32 AS 3316/14

Die Klägerin begehrt von dem Beklagten weitere Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von 204,93 Euro monatlich für die Zeit vom 18. Dezember 2010 bis 31. Juli 2011.

Fundstelle(n):
GAAAG-63427

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