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BAG Urteil v. - 4 AZR 867/16

Gesetze: § 3 TVG, § 5 Abs 4 TVG, § 3 Abs 3 TVG

Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

Leitsatz

Macht ein tarifgebundener Arbeitgeber in einer von ihm formulierten Bezugnahmeklausel die Anwendbarkeit tariflicher Bestimmungen ausdrücklich davon abhängig, dass diese für ihn "verbindlich" sind, bringt er damit in der Regel mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck, dass mit der Klausel nur die Gleichstellung nicht tarifgebundener Arbeitnehmer mit Gewerkschaftsmitgliedern bezweckt wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:050717.U.4AZR867.16.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2996 Nr. 50
BB 2018 S. 125 Nr. 3
DB 2017 S. 7 Nr. 49
HAAAG-63496

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