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BGH Urteil v. - VIII ZR 13/17

Gesetze: § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 548 Abs 1 S 1 BGB, § 548 Abs 1 S 2 BGB

Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Formularklausel über die Verlängerung der Verjährung für Ersatzansprüche des Vermieters

Leitsatz

Die in einem von dem Vermieter verwendeten Formularmietvertrag enthaltene Bestimmung

"Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache und Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in zwölf Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses."

ist mit wesentlichen Grundgedanken des § 548 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB unvereinbar und benachteiligt den Mieter deshalb entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen; sie ist daher nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:081117UVIIIZR13.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 3707 Nr. 51
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2018 S. 239
ZIP 2017 S. 89 Nr. 46
OAAAG-63501

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