Zu den Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Leitsatz
1. NV: Der Vertretungszwang des § 62 Abs. 4 FGO verlangt, dass der Prozessbevollmächtigte die volle Verantwortung für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde übernehmen muss; die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss daher von dem Prozessbevollmächtigten selbst stammen.
2. NV: Hieran fehlt es, wenn der Prozessbevollmächtigte lediglich mit einem von ihm unterschriebenen Schriftsatz die erste Seite einer nicht von ihm stammenden Beschwerdebegründung übersendet.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:B.210917.XIB49.17.0
Fundstelle(n): AO-StB 2018 S. 12 Nr. 1 BFH/NV 2018 S. 46 Nr. 1 GStB 2018 S. 23 Nr. 6 DAAAG-63535