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BFH Beschluss v. - IX S 21/17

Gesetze: FGO § 96 Abs. 2; FGO § 133a; GG Art. 103 Abs. 1;

Anhörungsrüge; Fehlerhaftigkeit der tatsächlichen oder rechtlichen Würdigung; Gehörsverletzung durch die Vorentscheidung des FG

Leitsatz

NV: Mit einer Anhörungsrüge kann weder die Fehlerhaftigkeit der tatsächlichen oder rechtlichen Würdigung der Ausgangsentscheidung noch eine Gehörsverletzung seitens der Finanzbehörde noch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Entscheidung des FG gerügt werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.271017.IXS21.17.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2018 S. 13 Nr. 1
BFH/NV 2018 S. 50 Nr. 1
YAAAG-63541

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