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BGH Urteil v. - I ZR 50/16

Gesetze: § 23 Abs 3 S 2 RVG, § 97 Abs 1 S 1 UrhG vom , § 97a UrhG vom

Urheberrechtsverletzung im Internet: Bemessung des Gegenstandswertes für die Abmahnkosten wegen illegaler Download-Angebote für ein Computerprogramm nach altem Recht

Tatbestand

Die Klägerin ist Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Computerprogrammen "H.    ", "D.    ", "B.    " und "T.     ". Es handelt sich hierbei um sogenannte Bot-Programme, die dazu dienen, in anderen Computerspielen (darunter "World of Warcraft") Spielvorteile zu erlangen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:300317UIZR50.16.0

Fundstelle(n):
WAAAG-63640

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