Inhaltskontrolle für eine Formularklausel in einer Qualitätssicherungsvereinbarung über ersatzpflichtigen Mehraufwand bei Mängeln in ständiger Geschäftsbeziehung von Unternehmern gelieferter Lebensmittel: Abweichung von den Regelungen des gesetzlichen Kaufgewährleistungsrechts; Verschiebung der Gewährleistungshaftung zu Lasten des Verkäufers; uneingeschränkte Ersatzpflicht ohne Rücksicht auf ein Mitverschulden oder eine Mitverursachung des Verwenders
2. Soweit der danach ersatzpflichtig gestellte Mehraufwand jedenfalls bei kundenfeindlichster Auslegung allein an eine Verursachung anknüpft,
3. wird ein etwa in §§ 284, 439 Abs. 2 BGB als Ausdruck eines grundlegenden Gebotes der Gerechtigkeit angelegtes Erfordernis missachtet, wonach ein Käufer im Falle einer mangelhaften Lieferung nicht mit jedem nach dem Belieben oder den subjektiven Zweckmäßigkeitserwägungen des Käufers verursachten oder zur Beseitigung oder Milderung der Mangelfolgen veranlassten (Mehr-)Aufwand belastet werden darf.
4. Mitverschuldens- oder Mitverursachungseinwand ab.