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BGH Beschluss v. - V ZB 188/16

Gesetze: § 91 Abs 2 S 2 ZPO, Nr 3100 RVG-VV

Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit von zwei Verfahrensgebühren bei Anwaltswechsel zwischen selbständigem Beweisverfahren und nachfolgendem Hauptsacheverfahren

Leitsatz

§ 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO gilt auch bei einem Anwaltswechsel zwischen selbständigem Beweisverfahren und nachfolgendem Hauptsacheverfahren.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:261017BVZB188.16.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 625 Nr. 9
YAAAG-63742

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