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BGH Beschluss v. - I ZB 11/16

Gesetze: § 1059 Abs 2 Nr 2 Buchst b ZPO, § 275 Abs 1 BGB

Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: Unvereinbarkeit der Vollstreckung mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts; Verpflichtung gegenüber zwei Gläubigern zu einer nur einmal erbringbaren Leistung

Leitsatz

1. Für die Beurteilung der Frage, ob die Vollstreckung eines Schiedsspruchs zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist (§ 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO), kommt es auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs an.

2. Verpflichtet sich ein Schuldner gegenüber zwei Gläubigern zu einer Leistung, die er nur einmal erbringen kann, führt dies nicht ohne Weiteres zu einem Ausschluss des Anspruchs auf Leistung aus beiden Verträgen oder auch nur aus einem der Verträge wegen Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:060717BIZB11.16.0

Fundstelle(n):
DB 2017 S. 6 Nr. 50
WM 2017 S. 2391 Nr. 50
JAAAG-64061

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