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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 19 AS 787/17

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens durch eine Aufrechnung i.H.v. 69,00 Euro monatlich gegen den laufenden Leistungsanspruch der Kläger nach dem SGB II ab dem 01.01.2014.

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Fundstelle(n):
EAAAG-64135

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