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BAG Beschluss v. - 10 AZB 25/15

Gesetze: § 1078 Abs 1 S 2 ZPO, § 1076 ZPO, § 117 Abs 2 ZPO, § 184 S 1 GVG, Art 8 Buchst b EGRL 8/2003, Art 2 Abs 1 EGRL 8/2003, Art 3 Abs 2 EGRL 8/2003, Art 13 Abs 1 Buchst b EGRL 8/2003, Art 12 EGRL 8/2003

Prozesskostenhilfe - Streitsache mit grenzüberschreitendem Bezug

Leitsatz

In einem arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit mit grenzüberschreitendem Bezug iSv. Art. 2 Abs. 1 RL 2003/8/EG umfasst die einem Antragsteller mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union von der Bundesrepublik Deutschland gewährte Prozesskostenhilfe auch die von diesem verauslagten Kosten für die Übersetzung der Anlagen, die für die Entscheidung über den Antrag erforderlich sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:171017.B.10AZB25.15.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2867 Nr. 48
NJW 2017 S. 3741 Nr. 51
RIW 2018 S. 465 Nr. 7
SAAAG-64178

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