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BGH Beschluss v. - I ZB 59/16

Gesetze: § 78 Abs 2 MarkenG, § 83 Abs 3 Nr 3 MarkenG

Beschwerde gegen eine Markenlöschung: Gewährung einer Schriftsatzfrist zur Wahrung des rechtlichen Gehörs - PLOMBIR

Leitsatz

PLOMBIR

Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs muss das Bundespatentgericht eine Schriftsatzfrist gewähren oder die mündliche Verhandlung auch ohne Antrag auf Schriftsatznachlass vertagen, wenn eine Partei zu einem in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis des Gerichts nicht abschließend Stellung nehmen kann.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:060717BIZB59.16.0

Fundstelle(n):
DAAAG-64183

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