Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch: Unlauterkeit des Internet-Versandhandels mit Elektroprodukten ohne Angabe der Herstellerkontaktdaten
Tatbestand
Die Parteien vertreiben über ihre Online-Shops Kopfhörer. Der Kläger erwarb Ende des Jahres 2013 bei einem Testkauf von der Beklagten Kopfhörer der Marke G. , bei denen weder auf dem Produkt noch auf der Verpackung die Kontaktanschrift des Herstellers noch eine sonstige Kennzeichnung angebracht war, die eine Identifizierung des Herstellers ermöglichte. Weiterhin erwarb der Kläger bei diesem Testkauf Kopfhörer K. , bei denen der Name und die Kontaktanschrift des Herstellers fehlten.