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BSG Urteil v. - B 11 AL 25/16 R

Gesetze: § 159 Abs 1 S 1 SGB 3, § 159 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 3, § 236b SGB 6, AltTZG 1996 vom

Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im Blockmodell - wichtiger Grund - beabsichtigter nahtloser Übergang in die Altersrente - Prognose - maßgeblicher Zeitpunkt - geänderte Rentenpläne wegen nachträglicher Änderung der Rechtslage - abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte ab Vollendung des 63. Lebensjahres - Fortwirken des wichtigen Grundes

Leitsatz

Ein wichtiger Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung, der einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe entgegensteht, entfällt nicht dadurch, dass entgegen der ursprünglichen, anhand objektiver Anhaltspunkte prognostisch belegten Absicht unmittelbar nach der Altersteilzeit keine Altersrente, sondern zunächst Arbeitslosengeld in Anspruch genommen wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:120917UB11AL2516R0

Fundstelle(n):
DB 2017 S. 21 Nr. 37
NJW 2018 S. 10 Nr. 6
ZAAAG-64209

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